Treppenlift Förderung: bis zu 4.180 € Zuschuss möglich

Pflegekasse, steuerliche Entlastung und weitere Fördermöglichkeiten – wir zeigen, welche Unterstützung für Ihren Treppenlift infrage kommt.

Welche Fördermöglichkeiten gibt es für einen Treppenlift?

Für einen Treppenlift kommen vor allem Zuschüsse der Pflegekasse, KfW-Finanzierungen sowie weitere Förderprogramme infrage. Am häufigsten sind Zuschüsse der Pflegekasse, zusätzlich können je nach Situation weitere Unterstützungen wie ein KfW-Kredit oder Leistungen anderer Kostenträger infrage kommen.

Die wichtigste Förderung ist der Zuschuss der Pflegekasse. Liegt ein Pflegegrad vor, kann die Pflegekasse für sogenannte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bis zu 4.180 € pro Person bewilligen. Leben mehrere anspruchsberechtigte Personen im selben Haushalt, kann sich der Zuschuss auf insgesamt bis zu 16.720 € erhöhen.

Darüber hinaus kann in bestimmten Fällen ein KfW-Kredit für barrierereduzierende Maßnahmen genutzt werden. Auch andere Kostenträger kommen infrage, zum Beispiel die gesetzliche Unfallversicherung nach einem Arbeitsunfall oder Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben über die Rentenversicherung oder die Agentur für Arbeit.

Wichtig ist die richtige Reihenfolge: Fördermöglichkeiten sollten möglichst vor dem Einbau eines Treppenlifts geprüft und beantragt werden. Gerade bei Zuschüssen und Reha-Leistungen ist der Antrag vor der Umsetzung entscheidend.

Zuschuss der Pflegekasse für Treppenlifte

Der Zuschuss der Pflegekasse ist die wichtigste und häufigste Förderung für Treppenlifte. Voraussetzung für den Zuschuss ist, dass mindestens Pflegegrad 1 vorliegt. Liegt ein Pflegegrad vor, kann die Pflegekasse den Einbau eines Treppenlifts als sogenannte wohnumfeldverbessernde Maßnahme finanziell unterstützen.

Die Pflegekasse kann dabei bis zu 4.180 € pro Person bewilligen. Dieser Zuschuss gilt für Maßnahmen, die es ermöglichen, weiterhin sicher und möglichst selbstständig im eigenen Zuhause zu leben. Dazu gehören beispielsweise Treppenlifte, Plattformlifte oder andere bauliche Anpassungen der Wohnung.

Leben mehrere pflegebedürftige Personen im selben Haushalt, kann der Zuschuss entsprechend höher ausfallen. In diesem Fall sind bis zu 16.720 € Gesamtförderung möglich, wenn mehrere Personen Anspruch auf die Förderung haben.

Wichtig ist, dass der Antrag in der Regel vor dem Einbau des Treppenlifts gestellt wird. Nach der Antragstellung prüft die Pflegekasse die Maßnahme und entscheidet über die Höhe des Zuschusses. Häufig wird dazu ein Kostenvoranschlag benötigt, etwa für einen passenden Kurventreppenlift.


Typische Voraussetzungen für den Zuschuss

  • Es liegt mindestens Pflegegrad 1 vor

  • Der Treppenlift verbessert das Wohnumfeld und die Selbstständigkeit

  • Der Antrag wird vor der Umsetzung gestellt

  • Ein Kostenvoranschlag liegt der Pflegekasse vor

KfW-Kredit für barrierefreies Wohnen

Neben Zuschüssen der Pflegekasse kann auch ein KfW-Kredit für barrierereduzierende Maßnahmen beim Einbau eines Treppenlifts helfen. Über das Programm „Altersgerecht Umbauen“ können Umbauten finanziert werden, die das Wohnen im eigenen Zuhause langfristig erleichtern.

Der Kredit kann beispielsweise für Treppenlifte, Plattformlifte oder andere Maßnahmen zur Barrierefreiheit genutzt werden. Im Gegensatz zur Förderung der Pflegekasse ist hierfür kein Pflegegrad erforderlich. Die Finanzierung kann deshalb auch für Menschen interessant sein, die ihre Wohnung frühzeitig anpassen möchten.

Gefördert werden Investitionen von bis zu 50.000 € pro Wohneinheit. Der Kredit wird in der Regel über die eigene Hausbank beantragt, die den Antrag an die KfW weiterleitet.

Wie bei vielen Förderprogrammen gilt auch hier: Der Antrag sollte gestellt werden, bevor die Maßnahme umgesetzt wird. Erst danach sollte der Treppenlift beauftragt werden.

Weitere mögliche Kostenträger für einen Treppenlift

Neben Pflegekasse und KfW-Kredit können in bestimmten Situationen auch weitere Kostenträger den Einbau eines Treppenlifts unterstützen. Welche Stelle zuständig ist, hängt in erster Linie davon ab, warum der Treppenlift benötigt wird und welche persönliche Situation vorliegt.

Eine mögliche Unterstützung kann zum Beispiel über die gesetzliche Unfallversicherung erfolgen, wenn die eingeschränkte Mobilität durch einen Arbeitsunfall oder eine anerkannte Berufskrankheit entstanden ist. In solchen Fällen können Maßnahmen zur Anpassung der Wohnung finanziert werden, damit Betroffene ihren Alltag weiterhin selbstständig bewältigen können.

Auch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben können infrage kommen. Hier können je nach Situation beispielsweise die Deutsche Rentenversicherung oder die Agentur für Arbeit zuständig sein, wenn der Treppenlift notwendig ist, um weiterhin arbeiten zu können oder den Weg zur Arbeit zu ermöglichen.

Darüber hinaus kann in Einzelfällen auch das Sozialamt unterstützen, wenn die notwendigen Umbauten aus eigenen Mitteln nicht finanziert werden können.

Treppenlift steuerlich absetzen

Ein Treppenlift kann unter bestimmten Voraussetzungen auch steuerlich berücksichtigt werden. In vielen Fällen lassen sich die Kosten als außergewöhnliche Belastung in der Einkommensteuererklärung geltend machen, wenn der Treppenlift aus gesundheitlichen Gründen notwendig ist.

Damit das Finanzamt die Kosten anerkennt, ist in der Regel eine ärztliche Bescheinigung oder ein entsprechender Nachweis der medizinischen Notwendigkeit erforderlich. Der Treppenlift wird dann als Maßnahme betrachtet, die dazu dient, die eigene Wohnung weiterhin sicher und selbstständig nutzen zu können.

Zusätzlich kann ein Teil der Kosten über die Handwerkerleistungen steuerlich geltend gemacht werden. Dabei werden Arbeitskosten für Einbau oder Montage berücksichtigt, sofern sie in der Rechnung separat ausgewiesen sind.

Da steuerliche Regelungen von der persönlichen Situation abhängen können, empfiehlt es sich, die Möglichkeiten vorab mit einem Steuerberater oder dem zuständigen Finanzamt zu klären.

Fördermöglichkeiten für Ihren Treppenlift prüfen lassen

Die verschiedenen Fördermöglichkeiten für einen Treppenlift können auf den ersten Blick unübersichtlich wirken. Je nach persönlicher Situation kommen unterschiedliche Zuschüsse oder Finanzierungswege infrage.

Eine individuelle Beratung hilft dabei, die passenden Möglichkeiten zu finden. Dabei kann geprüft werden, ob beispielsweise Zuschüsse der Pflegekasse, ein KfW-Kredit oder andere Unterstützungen infrage kommen und welche Schritte für die Antragstellung notwendig sind.

Oft lassen sich Förderungen miteinander kombinieren. Eine frühzeitige Beratung kann deshalb helfen, die finanzielle Belastung für einen Treppenlift deutlich zu reduzieren.

Wenn Sie möchten, prüfen wir gemeinsam mit Ihnen, welche Fördermöglichkeiten für Ihre Wohnsituation sinnvoll sein können.

Häufige Fragen zur Treppenlift-Förderung

Wie hoch ist der Zuschuss der Pflegekasse für einen Treppenlift?

Die Pflegekasse kann für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bis zu 4.180 € pro Person bewilligen. Leben mehrere pflegebedürftige Personen im Haushalt, kann der Zuschuss auf bis zu 16.720 € steigen.

Braucht man einen Pflegegrad für den Zuschuss?

Ja. Voraussetzung ist, dass mindestens Pflegegrad 1 vorliegt.

Muss der Antrag vor dem Einbau gestellt werden?

In der Regel ja. Der Antrag sollte vor der Umsetzung gestellt werden, damit die Pflegekasse die Maßnahme prüfen kann.

Gibt es auch Förderungen ohne Pflegegrad?

Ja. In manchen Fällen kann ein KfW-Kredit für barrierereduzierende Maßnahmen genutzt werden.

Wie lange dauert die Bewilligung der Pflegekasse für einen Treppenlift?

Die Bearbeitung dauert meist einige Wochen. Nach der Antragstellung prüft die Pflegekasse, ob die Maßnahme als wohnumfeldverbessernde Maßnahme anerkannt wird.

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