Fördermöglichkeiten und Zuschüsse für Treppenlifte

Zuschüsse und Fördermöglichkeiten sind unabhänging davon, ob ein neuer oder gebrauchter Treppenlift gekauft wird oder ob Sie einen Treppenlift mieten.

Die wenigsten Menschen haben für die Anschaffung eines Treppen-, Hub- oder Plattformlifts finanziell vorgesorgt. Zudem fällt die Entscheidung für einen Treppenlift meist kurzfristig, da durch einen Unfall oder durch Krankheit die Anschaffung in kurzer Zeit geplant und ausgeführt werden muss. Hier ist es wichtig, sich über die Fördermöglichkeiten und Zuschüsse für Treppenlifte zu informieren.

Welche Möglichkeiten gibt es?

Zuschüsse und Fördermöglichkeiten sind unabhängig davon, ob ein neuer oder gebrauchter Treppenlift gekauft wird. Es gibt mehrere Möglichkeiten, die Zuschüsse bei den regionalen oder staatlichen Trägern zu beantragen. Es ist sogar möglich, dass unter bestimmten Voraussetzungen ein großer Teil der Kosten übernommen wird.

Dazu muss in jedem einzelnen Fall überprüft werden, welche Institution zuständig ist. Dies ist z.B. bei einem Pflegegrad die Kranken- bzw. Pflegekasse, bei einem Berufsunfall die Berufsgenossenschaft und bei Wiedereingliederung in ein Arbeitsverhältnis ist es die Rentenversicherung.

Viele Länder und Kommunen fördern eine altersgerechte Wohnsituation mit zinsgünstigen Krediten oder mit Zuschüssen.

Zuschüsse für den Treppenlift

Ihr Weg zum Treppenlift: Erfahrungen, Kosten & Tipps

Grundsätzlich können alle Krankenversicherten einen Treppenlift-Zuschuss bei ihrer Krankenkasse beantragen, vorausgesetzt ein Pflegegrad liegt vor. Es besteht zwar kein Rechtsanspruch darauf, aber nach allgemeiner Erfahrung wird der Zuschuss mit hoher Wahrscheinlichkeit bewilligt. Die Einsparungen beim Kauf eines Treppenlifts sind unter den richtigen Voraussetzungen auch durch das steuerliche Absetzen des Lifts möglich.
Die Pflegeversicherung der Krankenkasse bezuschusst die Anschaffung eines Treppenlifts mit bis zu 4.000 € pro Person. Voraussetzung: Interessent hat einen Pflegegrad (1-5) vorliegen.

• Treppenlift-Förderung der Krankenkasse

Mit der Kostenübernahme für einen Treppenlift durch die Krankenkasse ist der sogenannte Pflegekostenzuschuss gemeint. Grundsätzlich können alle Krankenversicherten diesen Treppenlift Zuschuss bei ihrer Krankenkasse beantragen, vorausgesetzt ein Pflegegrad liegt vor. Es besteht zwar kein Rechtsanspruch darauf, aber nach allgemeiner Erfahrung wird der Zuschuss mit hoher Wahrscheinlichkeit bewilligt. Damit wird ein erheblicher Teil der Kosten für den Treppenlift von der Krankenkasse bezahlt. Die Förderung für einen Treppenlift durch die Krankenkasse kann bei Kauf, aber auch bei Miete oder Finanzierung bewilligt werden.

• Antrag auf Wohnumfeld-Verbesserung

Wer noch keine Pflegeleistungen erhält, stellt einen Antrag bei seiner Pflegeversicherung. Dieser nennt sich offiziell „Antrag auf Wohnumfeld-Verbesserung“ und kann als Anschreiben formuliert werden, in dem die Maßnahmen zur Wohnumfeld-Verbesserung beschrieben werden.

• KfW-Förderung für Treppenlifte: Zuschuss und Darlehen

Erste Variante: Darlehen
Als Programm „159 – Altersgerecht Umbauen“ bietet die KfW ein Darlehen mit außergewöhnlich guten Konditionen. Bei einem effektiven Zinssatz ab 0,75 % p. a. kann der Kauf eines Treppenlifts bis zu 100 % finanziert werden. Das Darlehen kann je Wohneinheit bis maximal € 50.000,– betragen. Zielgruppe: Private Selbstnutzer und Vermieter, Wohnungsunternehmen sowie Mieter von Wohnimmobilien.

Zweite Variante: Zuschuss
Als Programm: „Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss(455)“. Pro Wohneinheit werden 10 % (bis zu € 5.000, –) der förderfähigen Investitionskosten übernommen. Zielgruppe: Private Eigentümer von Wohnimmobilien, Wohnungsgenossenschaften und Mieter.

• KfW Zuschuss

Seien Sie nicht bescheiden und nutzen Sie sämtliche Möglichkeiten der Förderung. Da der Einbau eines Treppenlifts von der KfW als förderfähige Einzelmaßnahme gesehen wird, kann auch hierfür ein Zuschuss beantragt werden. Wichtig zu wissen ist, dass der Antrag möglichst zu Beginn eines Jahres erfolgen sollte. Dann sind die Fördertöpfe noch voll. Stellt man ihn am Ende des Jahres, ist es sehr wahrscheinlich, dass die dafür bereitstehenden Mittel aufgebraucht sind und man keine Förderung erhält.

• KfW Darlehen

Die KfW hat noch mehr in petto. Angesprochen sind mit dem Programm „159 – Altersgerecht Umbauen“ private Selbstnutzer und Vermieter, Wohnungsunternehmen sowie selbst Mieter von Wohnimmobilien, wobei Mieter generell bei der Beantragung von Förderprogrammen eher die Ausnahme sind. Die Antragstellung für das zinsgünstige Darlehen erfolgt direkt bei der KfW.

• Treppenlift steuerlich absetzen

Selbst Vater Staat hilft, wenn ein Treppenlift angeschafft werden soll. Die Einsparungen beim Kauf eines Treppenlifts sind unter den richtigen Voraussetzungen auch durch das steuerliche Absetzen des Lifts möglich. Es lassen sich neue als auch gebrauchte Lifte von der Steuer absetzen. Dies funktioniert beispielsweise im Rahmen der „außergewöhnlichen Belastung“. Voraussetzung ist der Nachweis, dass der Treppenlift medizinisch notwendig ist und die Treppenlift-Kosten die „zumutbare Belastung“ übersteigen. Dieser Nachweis kann beispielsweise die Vorlage eines ärztlichen Attests sein. Es empfiehlt sich, beim Gedanken an die Anschaffung eines Treppenlifts einen Arzt zu Rate zu ziehen. Zudem ist es Menschen mit Behinderung möglich, die Anschaffungskosten für einen Treppenlift steuerlich abzusetzen. Wichtig ist hierbei der Grad der Behinderung. Liegt dieser entweder bei über 50 %, oder liegt bei über 25 % zusätzlich eine dauerhafte Einschränkung der körperlichen Beweglichkeit vor, können Sie zwischen € 310.- und € 1.420,- absetzen. Zusätzlich können Sie den Treppenlift als außergewöhnliche Belastung eintragen, sofern die Treppenlift-Kosten den Pauschalbetrag überschreiten. Holen Sie sich den Rat eines Steuerberaters ein. Er wird Ihnen die Voraussetzungen und das Vorgehen genauer erläutern.

• Regionale Treppenlift-Zuschüsse

Was viele nicht wissen: es gibt auch Zuschüsse und Darlehen von einzelnen Landesregierungen, Städten und Regionen. Dazu zählen Länder wie Bayern, Baden-Württemberg, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein. Aber auch die Region Hannover und die Stadt Mannheim setzen sich für eine uneingeschränkte Mobilität im Alltag ein. Oft sind es die landeseigenen Förderbanken, die den Mittelstand unterstützen, die auch einen barrierefreien Umbau fördern. Hier kommt es auf das entsprechende Bundesland an.

• Berufsgenossenschaft und Unfallkasse

Sie hatten einen schweren Unfall, müssen sich infolgedessen einen Treppenlift anschaffen, können die Kosten aber nicht eigenständig übernehmen? Dann ist es möglich, sich bei der Finanzierung von der Unfallkasse bzw. von der Berufsgenossenschaft Unterstützung zu holen. Allerdings sollten Sie beachten, dass die Summe der Finanzierung von Ihrer individuellen Situation abhängig ist. Es kann aber auch durchaus vorkommen, dass die kompletten Kosten übernommen werden.

• Haftpflichtversicherung

Diese Variante haben die wenigsten auf dem Schirm: Die Kosten eines Treppenlifts können in bestimmten Ausnahmefällen bis zu 100 % von Haftpflichtversicherungen übernommen werden. In diesem Ausnahmefall wird vorausgesetzt, dass Ihnen durch Fremdverschulden so starke Schäden hinzugefügt worden sind, dass Sie nun zwangsläufig auf einen Treppenlift angewiesen sind. Allerdings sollten Sie beachten, ob dies ein Bestandteil der Haftpflichtversicherung des Unfall-Verursachers sein muss. Das ist längst nicht immer der Fall. Wird dieser Punkt nicht durch die Haftpflichtversicherung des Unfall-Verursachers abgedeckt, kann diese Leistung für einen Treppenlift auch nicht eingefordert werden.

• Agentur für Arbeit

Ist durch die Installation eines Treppenlifts der Arbeitsplatz gesichert, kann die Agentur für Arbeit ebenfalls Kosten für einen Treppenlift übernehmen. Man muss dazu erwähnen, dass die Arbeitsagentur bei so einem Fall genaue Prüfungen vornimmt. Es wird untersucht, ob der Treppenlift wirklich notwendig ist und ob vielleicht kostengünstigere Alternativen den gleichen Zweck erfüllen würden. Die Höhe der Förderung ist je nach Fall unterschiedlich.

• Versorgungsamt

Bei Ihrer Krankenkasse, der KfW oder anderen Förderstellen hatten Sie kein Glück? Dann statten Sie Ihrem zuständigen Versorgungsamt einen Besuch ab. Dieses kann einen Teil der Kosten übernehmen. Allerdings ist zu beachten, dass dies von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist. Deshalb sollten Sie sich vorher schon über die Regelungen und die Beantragungsschritte im zuständigen Amt informieren.

• Kriegsopferfürsorge

Sind Sie während Ihres Dienstes an der Waffe stark gesundheitlich geschädigt worden, sodass Sie nun zwangsläufig auf einen Treppenlift angewiesen sind? So sollten Sie wissen, dass man nach den Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes (BVG) Leistungen des Sozialen Entschädigungsrechts erhalten kann. Diese können für die Anschaffung eines Treppenlifts verwendet werden. Wichtig: dieser Prozess muss zunächst im Einzelfall gründlich überprüft werden. Zuständig sind hier Träger wie die Hauptfürsorgestelle, der Landeswohlfahrtsverband oder der Verband der Kriegsversehrten.

• Sozialamt

Als eine letzte Möglichkeit bleibt das Sozialamt. Hier werden die Kosten unter gewissen, speziellen Bedingungen übernommen. Dafür müssen Sie allerdings schon vorher nachweisen, dass Sie selbst nicht in der Lage sind, die Finanzierung zu übernehmen. In so einem Fall wird dann zusätzlich eine genaue Überprüfung der finanziellen Situation durchgeführt. Sind die Bedingungen erfüllt werden Fördermaßnahmen gewährt. Zu beachten ist, dass hierbei nur die günstigste Treppenliftvariante in Frage kommt.

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