Fördermöglichkeiten und Zuschüsse für Treppenlifte
Zuschüsse und Fördermöglichkeiten sind unabhänging davon, ob ein neuer oder gebrauchter Treppenlift gekauft wird.
Die wenigsten Menschen haben für die Anschaffung eines Treppen-, Hub- oder Plattformlifts finanziell vorgesorgt. Zudem fällt die Entscheidung für einen Treppenlift meist kurzfristig, da durch einen Unfall oder durch Krankheit die Anschaffung in kurzer Zeit geplant und ausgeführt werden muss. Hier ist es wichtig, sich über die Fördermöglichkeiten und Zuschüsse für Treppenlifte zu informieren.
Welche Möglichkeiten gibt es?
Zuschüsse und Fördermöglichkeiten sind unabhängig davon, ob ein neuer oder gebrauchter Treppenlift gekauft wird. Es gibt mehrere Möglichkeiten, die Zuschüsse bei den regionalen oder staatlichen Trägern zu beantragen. Es ist sogar möglich, dass unter bestimmten Voraussetzungen ein großer Teil der Kosten übernommen wird.
Dazu muss in jedem einzelnen Fall überprüft werden, welche Institution zuständig ist. Dies ist z.B. bei einem Pflegegrad die Kranken- bzw. Pflegekasse, bei einem Berufsunfall die Berufsgenossenschaft und bei Wiedereingliederung in ein Arbeitsverhältnis ist es die Rentenversicherung.
Viele Länder und Kommunen fördern eine altersgerechte Wohnsituation mit zinsgünstigen Krediten oder mit Zuschüssen.
Pflegekostenzuschuss durch Krankenkassen
Ein Pflegekostenzuschuss in in vielen Fällen bei der Anschaffung eines Treppenliftes möglich. Die Beantragung erfolgt aber immer bei der Krankenkasse, die auch die benötigten Unterlagen bereitstellt. Die wichtigste Voraussetzung ist, dass ein Pflegegrad nach dem Pflegestärkungsgesetz 2 besteht. Wenn dies erfüllt ist, kann ein Pflegekostenzuschuss bis zu einer Höhe von 4.000 Euro pro Person beantragt werden. TIPP: Hier ist es auch möglich, dass bis zu 4 Bewohner ihre Zuschuss “zusammenlegen” und somit Förderung von bis zu 16.000 Euro möglich ist.
Bis zu 4 Bewohner können ihre Zuschüsse „zusammenlegen“, sodass eine Gesamtförderung von € 16.000,– möglich ist.
KfW-Zuschuss
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gewährt mit dem Programm „Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss (455)“ eine Zuschussvariante für den Einbau eines Treppenliftes. D.h., wer in durch einen Umbau die Barrieren in seinem Wohnraum reduziert und damit eine “altersgerechte” Wohnsituation erschafft, kann dafür den KfW-Zuschuss beantragen.
Regionale Förderung
Auch regionale Förderinstitute vergeben zinsgünstige Darlehen für barrierereduzierende Maßnahmen – wie etwa beim Kauf eines Treppenlifts. Wie bei der KfW stehen diese Förderungen für den barrierefreien bzw. altersgerechten Umbau des Wohnraums zur Verfügung. Diese Förderungen werden bei der Landesbank beantragt. Antragsberechtigt sind sowohl Besitzer als auch Mieter der betroffenen Immobilie.
Steuerliche Absetzbarkeit
Berufsgenossenschaften
Agentur für Arbeit
Sozialhilfe
Banken
Ein weiterer Tipp:
Aktuelle Informationen zu Fördermöglichkeiten in Bayern:
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